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Inhalationsberatung in der Apotheke: Ablauf und Anspruch

Tatjana Gareis
Apothekerin
Inhalationsberatung in der Apotheke
Kurz gesagt
Gesetzlich Versicherte ab sechs Jahren können in der Apotheke eine erweiterte Einweisung mit Üben der Inhalationstechnik erhalten – etwa wenn ein Inhalator neu verordnet oder das Gerät gewechselt wurde oder wenn die letzte Einweisung mit Übung länger als zwölf Monate zurückliegt. Für Versicherte fällt keine Zuzahlung an. Ob Sie Anspruch haben, klären wir gemeinsam.
Was hinter der Leistung steckt
Seit einigen Jahren können Apotheken bestimmte pharmazeutische Dienstleistungen mit den Krankenkassen abrechnen. Eine davon heißt „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“. Gemeint ist eine persönliche Schulung zu Ihrem Inhalator, bei der nicht nur erklärt, sondern gemeinsam geübt wird.
Der Grund ist einfach: Viele Menschen mit Asthma oder COPD machen bei der Inhalation Fehler, ohne es zu wissen. Schon ein falscher Schritt kann dazu führen, dass weniger Wirkstoff ankommt. Eine Schulung mit dem eigenen Gerät hilft, das zu ändern.
Wer Anspruch haben kann
Die Leistung richtet sich an gesetzlich Versicherte ab sechs Jahren, die inhalative Arzneimittel anwenden. Typische Anlässe sind:
- Ein Inhalator wurde neu verordnet
- Das Inhalationsgerät wurde gewechselt
- Die letzte Einweisung mit Üben der Technik liegt länger als zwölf Monate zurück
Zum Ausprobieren
Habe ich Anspruch? Drei Fragen
1. Sind Sie gesetzlich krankenversichert?
2. Ist die Person, die inhaliert, mindestens sechs Jahre alt?
3. Wurde der Inhalator neu verordnet oder das Gerät gewechselt – oder liegt die letzte Einweisung mit Übung länger als zwölf Monate zurück?
Erste Orientierung, keine verbindliche Prüfung. Ob Sie Anspruch haben – etwa bei Teilnahme an einem Disease-Management-Programm –, klären wir gemeinsam.
Im Einzelfall klären wir gemeinsam
Es gibt Fälle, in denen die Leistung nicht oder nicht noch einmal abgerechnet werden kann. Ob Sie Anspruch haben – etwa bei Teilnahme an einem Disease-Management-Programm –, klären wir gemeinsam. Sprechen Sie uns einfach an, wir prüfen das vor dem Termin.
Für Versicherte fällt keine Zuzahlung an. Privat Versicherte und alle, bei denen die Voraussetzungen nicht vorliegen, können sich selbstverständlich trotzdem von uns beraten lassen.
So läuft die Schulung ab
Zuerst zeigen Sie uns, wie Sie Ihren Inhalator gewohnt anwenden. Wir beobachten in Ruhe und ohne zu bewerten. Danach gehen wir die einzelnen Schritte gemeinsam durch: Vorbereiten, Ausatmen, Einatmen, Luft anhalten und, falls nötig, Mund ausspülen.
Wo es hakt, üben wir gezielt – so lange, bis es sitzt. Am Ende fassen wir das Wichtigste für Sie zusammen. Bei Bedarf informieren wir mit Ihrem Einverständnis auch Ihre Arztpraxis über das Ergebnis.
Was Sie mitbringen sollten
Damit die Schulung zu Ihrem Alltag passt, bringen Sie bitte mit:
- Alle Inhalatoren und Inhalierhilfen, die Sie verwenden
- Ihre Versichertenkarte
- Ihren Medikationsplan, falls vorhanden
- Bei Kindern: das Kind selbst und gern beide Bezugspersonen, die beim Inhalieren helfen
Was Sie von der Schulung mitnehmen
Am Ende wissen Sie, welche Schritte bei Ihrem Gerät wirklich wichtig sind und woran Sie selbst erkennen, ob es geklappt hat. Viele nehmen eine schriftliche Kurzanleitung mit nach Hause, die genau zu ihrem Inhalator passt.
Oft zeigen sich in der Schulung auch Fragen, die über die Technik hinausgehen: zum Beispiel, warum ein Medikament täglich genommen werden soll, obwohl es keine Beschwerden gibt. Auch dafür nehmen wir uns Zeit.
Wie oft sich eine Auffrischung lohnt
Inhalationstechnik ist wie ein Handgriff im Sport: Ohne Wiederholung schleichen sich kleine Fehler ein. Deshalb empfehlen Fachgesellschaften, die Technik regelmäßig zeigen und prüfen zu lassen – spätestens einmal im Jahr oder immer dann, wenn sich am Gerät, am Medikament oder an Ihren Beschwerden etwas ändert.
Auch nach Jahren der Routine lohnt der Blick von außen. Viele unserer Kundinnen und Kunden inhalieren seit Jahrzehnten und entdecken in der Schulung einen einzigen Schritt, der bisher nicht ganz stimmte – etwa das Ausatmen vor dem Sprühstoß oder die kurze Pause nach dem Einatmen.
Vorher selbst einschätzen
Wer schon vor dem Termin wissen möchte, wo er steht, kann unseren Inhalations-Check nutzen. In wenigen Fragen sehen Sie, welche Schritte bereits sitzen und wo sich Üben lohnt. Das Ergebnis können Sie zur Schulung mitbringen – dann wissen wir gleich, worauf wir achten sollten.
Warum Üben mehr bringt als Lesen
Eine Gebrauchsanweisung erklärt die Schritte, aber sie sieht Ihnen nicht zu. Ob Sie den Atemzug richtig dosieren oder den Kopf passend halten, lässt sich am besten im direkten Üben erkennen. Deshalb steht bei dieser Leistung das gemeinsame Ausprobieren im Mittelpunkt – nicht ein Vortrag.
Häufige Fragen
Quellen
- ABDA – Pharmazeutische Dienstleistungen
- Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma – Patientenleitlinie
- Nationale VersorgungsLeitlinie COPD – Patientenleitlinie
Fachliche Prüfung durch Tatjana Gareis ausstehend · Stand: Oktober 2026


