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Viele Medikamente? Wann sich eine Medikationsberatung lohnt

Eva Schraut

Eva Schraut

Fachapothekerin für Allgemeinpharmazie · Schwerpunkt Diabetes

Mehrere neutrale Medikamentenpackungen, Blisterstreifen und ein leerer Medikationsplan mit Lesebrille auf einem Küchentisch

Kurz gesagt

Gesetzlich Versicherte, die dauerhaft mindestens fünf ärztlich verordnete, systemisch wirkende Arzneimittel anwenden, haben Anspruch auf eine erweiterte Medikationsberatung in der Apotheke – in der Regel einmal alle zwölf Monate und ohne Zuzahlung. Bringen Sie dazu alle Medikamente mit, auch rezeptfreie und Nahrungsergänzungsmittel.

Warum viele Medikamente einen zweiten Blick verdienen

Mit Diabetes kommen oft weitere Medikamente hinzu: gegen Bluthochdruck, für die Blutfette, für Herz oder Nieren. Dazu kommen Schmerzmittel, Magenschutz oder Präparate aus der Selbstmedikation. Fachleute sprechen ab fünf dauerhaft eingenommenen Arzneimitteln von Polymedikation.

Je mehr Medikamente zusammenkommen, desto größer ist das Risiko für Wechselwirkungen, doppelt eingenommene Wirkstoffe oder Einnahmefehler. Manchmal verschreiben verschiedene Praxen unabhängig voneinander. Manchmal ist unklar, ob ein Mittel noch gebraucht wird. Eine Medikationsberatung bringt Ordnung in dieses Bild.

Typische Fragen, die dabei auftauchen: Darf ich das Schmerzmittel aus der Selbstmedikation zusammen mit meinen Blutdrucktabletten nehmen? Muss die Tablette wirklich morgens nüchtern eingenommen werden? Warum habe ich zwei Packungen mit unterschiedlichen Namen, aber demselben Wirkstoff? Genau solche Unklarheiten lassen sich im Gespräch gut klären.

Wer Anspruch hat

Die erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation ist eine sogenannte pharmazeutische Dienstleistung. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch darauf, wenn sie mindestens fünf ärztlich verordnete, systemisch wirkende Arzneimittel in der Dauermedikation anwenden. Systemisch bedeutet: Der Wirkstoff wirkt im ganzen Körper, zum Beispiel Tabletten oder Spritzen – nicht etwa eine Hautcreme.

Die Beratung kann in der Regel einmal alle zwölf Monate in Anspruch genommen werden. Bei einer deutlichen Umstellung der Medikation ist sie auch früher möglich. Für Sie entstehen keine Kosten und keine Zuzahlung. Ob Sie im Einzelfall Anspruch haben, klären wir gern gemeinsam mit Ihnen.

  • Gesetzlich versichert
  • Mindestens fünf ärztlich verordnete, systemisch wirkende Arzneimittel
  • Dauermedikation
  • In der Regel einmal alle zwölf Monate
  • Ohne Zuzahlung

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Zähl-Check: Wie viele Medikamente nehmen Sie dauerhaft?

Weitere verordnete Mittel:0

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Ab fünf dauerhaft verordneten Arzneimitteln besteht für gesetzlich Versicherte in der Regel Anspruch. Fragen zu Ihren Medikamenten beantworten wir aber jederzeit gern.

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Zählen Sie nur ärztlich verordnete Mittel, die im ganzen Körper wirken (z. B. Tabletten, Spritzen) und die Sie dauerhaft anwenden. Keine Diagnose, keine Zusage – den Anspruch klären wir im Gespräch.

Was Sie mitbringen: die „Brown-Bag“-Methode

Für das Gespräch packen Sie alle Medikamente in eine Tasche, die Sie anwenden – ein Vorgehen, das Fachleute „Brown-Bag“ nennen, nach der braunen Papiertüte. Gemeint sind wirklich alle: Tabletten, Spritzen, Tropfen, Sprays, Salben, rezeptfreie Mittel, pflanzliche Präparate und Nahrungsergänzungsmittel.

Bringen Sie auch Ihren Medikationsplan mit, wenn Sie einen haben, sowie aktuelle Arztbriefe oder Laborwerte, falls vorhanden. Je vollständiger das Bild, desto hilfreicher ist die Beratung. Sie können auch eine Angehörige oder einen Angehörigen mitbringen.

Notieren Sie sich außerdem vorab Ihre Fragen und Beschwerden. Vielleicht vergessen Sie manchmal eine Einnahme, haben Schwierigkeiten beim Teilen einer Tablette oder bemerken Schwindel nach einem neuen Mittel. Alles, was Ihnen auffällt, ist für uns wertvoll.

Wie die Beratung abläuft

Zuerst erfassen wir in einem ruhigen Gespräch alle Medikamente und fragen, wie Sie diese einnehmen. Wann nehmen Sie was? Gibt es Beschwerden, die Sie mit einem Mittel in Verbindung bringen? Kommen Sie mit dem Pen oder dem Inhalator gut zurecht?

Danach prüfen wir die Medikation in Ruhe – etwa auf Wechselwirkungen, Doppelungen, passende Einnahmezeiten und Anwendungsprobleme. In einem zweiten Gespräch besprechen wir die Ergebnisse mit Ihnen. Sie erhalten einen aktualisierten Medikationsplan. Ergeben sich Fragen zur Therapie, stimmen wir uns mit Ihrer Einwilligung mit Ihrer Arztpraxis ab. Änderungen an der Therapie entscheidet immer die Praxis.

Ihre Ansprechpartnerinnen in der Rur-Apotheke

In der Rur-Apotheke ist Apothekerin Katrin Liebert für Medikationsanalysen ATHINA-qualifiziert. Fachapothekerin Eva Schraut hat ihren Schwerpunkt bei Diabetes. Sprechen Sie uns an, wenn Sie einen Termin für eine Medikationsberatung vereinbaren möchten.

Möchten Sie vorab selbst einschätzen, ob eine Beratung für Sie sinnvoll ist, nutzen Sie unseren Medikations-Check. Er ersetzt das Gespräch nicht, hilft aber bei der Vorbereitung.

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Häufige Fragen

Ja. Sprechen Sie uns in der Kleinen Kölnstraße 16 an oder fragen Sie per WhatsApp oder Rückruf einen Termin an. Wir planen dafür Zeit für Sie ein.

Für den Anspruch zählen die ärztlich verordneten, systemisch wirkenden Arzneimittel. Bringen Sie trotzdem alle rezeptfreien Mittel und Nahrungsergänzungen mit – sie sind für die Prüfung wichtig.

Für gesetzlich Versicherte, die die Voraussetzungen erfüllen, ist sie ohne Zuzahlung. Privat Versicherte fragen bitte bei ihrer Versicherung nach.

Planen Sie für das erste Gespräch etwas Zeit ein. Die Auswertung und das zweite Gespräch folgen an einem anderen Tag. Die genaue Dauer stimmen wir bei der Terminvereinbarung mit Ihnen ab.

Quellen

Fachliche Prüfung durch Eva Schraut ausstehend · Stand: Oktober 2026

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